Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Nutzung der virtualfab-Software und der virtualfab-Plattform

  1. Anwendungsbereich und Gegenstand der AGB
    1.1 Die fabnamix GmbH, Flossplatz 6, 04107 Leipzig, Deutschland, (nachfolgend fabnamix) ist Inhaber der Software as a Service-Anwendung „virtualfab“ (nachfolgend Software) und Betreiber der virtualfab-Plattform (nachfolgend Plattform).
    1.2 Die Software ermöglicht es Unternehmen (nachfolgend Nutzer) im Bereich der industriellen Fertigung „virtuelle Fabriken“ anzulegen und zu beauftragen bzw. an diesen mitzuwirken und Aufträge entgegenzunehmen und somit Fertigungsprozesse zu digitalisieren. Zusätzlich ermöglicht die Software den Austausch von Prozessdaten während der Fertigungsprozesse.
    1.3 Auf der Plattform können Nutzer entweder selbst „virtuelle Fabriken“ anlegen und Fertigungsprozesse beauftragen (nachfolgend Kunde) oder innerhalb von „virtuellen Fabriken“ hinterlegte Fertigungsprozesse übernehmen (nachfolgend Produzent). In verschiedenen virtuellen Fabriken kann ein Nutzer auch verschiedene Rollen übernehmen.
    1.4 Gegenstand der Plattform ist die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen zwischen Kunden und Produzenten zwecks Realisierung der „virtuellen Fabriken“ und Umsetzung der einzelnen Produktionsaufgaben zwischen Kunde und Produzent (nachfolgend Produktionsvertrag). Sämtliche Produktionsverträge kommen ausschließlich zwischen den jeweiligen Nutzern zustande. fabnamix agiert lediglich als Vermittler, dessen Tätigkeit allein auf das Zusammenführen der Nutzer gerichtet ist.
    1.5 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich
    a) für die vertraglichen Beziehungen zwischen fabnamix und den Nutzern der Software und Plattform (nachfolgend: Nutzungsvertrag) und
    b) für das Zustandekommen der Produktionsverträge zwischen den Nutzern der Plattform und deren Abrechnung. Im Übrigen ist fabnamix für die zwischen den Nutzern geschlossenen Produktionsverträge nicht verantwortlich.
    1.6 Abweichende Bedingungen der Nutzer gegenüber fabnamix akzeptiert fabnamix nicht. Dies gilt auch, wenn fabnamix der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
    1.7 Die Software und Plattform richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
    1.8 Der Betrieb der Plattform stellt keine Maklertätigkeit i.S.d. §§ 93 ff. HGB seitens fabnamix dar. fabnamix geht keiner Maklertätigkeit nach, sondern betreibt die Plattform lediglich im Sinne einer technischen Dienstleistung.
    Teil 1: Nutzungsvertrag zwischen fabnamix und Nutzer
  2. Gegenstand und Abschluss des Nutzungsvertrages
    2.1 Gegenstand des Nutzungsvertrags ist die zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software im Unternehmen des Nutzers über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern von fabnamix.
    2.2 Der Vertragsschluss über den Nutzungsvertrag zwischen fabnamix und dem Nutzer erfolgt wie folgt:
    a) Der Nutzer gibt das Angebot zum Abschluss des Nutzungsvertrages durch erfolgreichen Abschluss der Registrierung auf der Plattform ab. Durch Abschluss der Registrierung erklärt sich der Nutzer mit der Geltung der vorliegenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Fassung einverstanden, was er mittels eines Opt-In-Kästchens während des Registrierungsvorgangs bestätigt.
    b) Die Annahme des Angebots erfolgt durch eine Bestätigungserklärung seitens fabnamix oder durch Aktivierung und Freischaltung des Nutzer-Accounts.
    2.3 Die Vergütung, die der Nutzer für die Nutzung der Software an fabnamix zu zahlen hat, ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Preismodell. Soweit der Nutzer keine andere Auswahl trifft, wird er bei Abschluss des Nutzungsvertrages in den niedrigsten Tarif eingeordnet. Ein späterer Wechsel in einen höheren Tarif wird zwischen fabnamix und dem Nutzer separat vereinbart.
    2.4 Im Rahmen der Registrierung muss der Nutzer sämtliche abgefragten Daten seines Unternehmens (u.a. die Umsatzsteuer-ID, Bankverbindung etc.) vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Nach Abschluss des Registrierungsvorgangs muss die Registrierung vom Nutzer über eine an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse versendete E-Mail bestätigt werden.
    2.5 Auf Seiten des Nutzers muss eine ausreichende Bevollmächtigung versichert und nachgewiesen werden. Dies geschieht i) durch die während der Registrierung abgegebene Zusicherung der Bevollmächtigung, ii) den Upload eines Bevollmächtigungsnachweises und iii) den abgeschlossenen Team-Setup unter Einbeziehung einer oder mehrerer gesetzlich vertretungsberechtigter Personen.
    2.6 Lädt der Nutzer freiwillig sein Unternehmenslogo in seinen Nutzer-Account hoch, erteilt er fabnamix hierdurch unentgeltlich ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränktes Recht, das Unternehmenslogo zwecks verbesserter Visualisierung der Plattform im Zusammenhang mit dem Nutzer-Account zu benutzen. Das Recht kann jederzeit widerrufen werden. Innerhalb eines Nutzer-Accounts können im Rahmen des Team-Setup verschiedene Teammitglieder-Accounts erstellt werden. Lädt ein Teammitglied für seinen Account ein Profilbild von sich hoch, willigt das Teammitglied dadurch in die Nutzung des Profilbildes ein. Der Nutzer wird seine Teammitglieder hierüber informieren.
  3. Leistungen von fabnamix; Software und Speicherplatz
    3.1 fabnamix gewährt dem Nutzer die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Software für die im Rahmen des Team-Setups auf der Plattform festgelegte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser oder über API.
    3.2 fabnamix gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
    3.3 fabnamix kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. fabnamix wird dabei die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen und den Nutzer rechtzeitig über notwendige Updates informieren.
    3.4 Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Nutzers schuldet fabnamix nicht.
    3.5 fabnamix wird regelmäßig Wartungen an der Software vornehmen und den Nutzer hierüber rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Nutzers durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
    3.6 fabnamix stellt dem Nutzer zur Ablage von Daten und für Zwecke der Nutzung der Software Speicherplatz auf seinen Servern zur Verfügung. fabnamix sorgt für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung der Software. Der Umfang des zur Verfügung gestellten Speicherplatzes ergibt sich nach Maßgabe von Anlage 1.
    3.7 fabnamix wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. fabnamix treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Nutzer verantwortlich.
    3.8 Der Nutzer bleibt Inhaber der auf den Servern von fabnamix abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.
  4. Nutzungsumfang und -rechte
    4.1 Eine physische Überlassung der Software an den Nutzer erfolgt nicht.
    4.2 Der Nutzer erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die im Rahmen des Team-Setups auf der Plattform festgelegte Anzahl an Teammitgliedern einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Rechte die Software mittels Zugriff über einen Browser oder API nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
    4.3 Der Nutzer darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Nutzer ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet.
  5. Erstellen, Einrichten und Teilnahme an einer „virtuellen Fabrik“
    5.1 Nach Abschluss der Registrierung hat der Nutzer die Möglichkeit, in der Rolle des Kunden eine eigene „virtuelle Fabrik“ zu erstellen.
    5.1.1 Hierzu muss der Nutzer verschiedene Angaben machen, u.a. zu dem herzustellenden Produkt, den zu verarbeitenden Teilen und deren Herkunft (Selbstbeistellung, Beschaffung am Markt), den erforderlichen Produktionsabschnitten, Logistikstrecken und etwaigen Präferenzen bei der Auswahl von Produzenten.
    5.1.2 Der Kunde kann die Einstellungen, insb. die Auswahl von Produzenten entweder individuell selbst vornehmen oder sich von fabnamix Vorschläge auf Basis eines automatisierten Rankings unterbreiten lassen.
    5.1.3 Zur Abstimmung der geplanten Produktionsketten stellt fabnamix über seine Plattform den Nutzern ein Kommunikationstool zur Verfügung; dem Kunden wird die Kommunikation mit allen Produzenten ermöglicht und den Produzenten jeweils die Kommunikation mit dem Kunden und den direkt vor- und nachgelagerten Produzenten.
    5.1.4 Über dieses Kommunikationstool können Kunde und Produzenten auch die jeweiligen Produktionsparameter verhandeln.
    5.1.5 fabnamix nimmt keine inhaltliche Überprüfung der vom Kunden erstellten „virtuellen Fabrik“ vor. Allein der Kunde ist für den funktionsfähigen Ablauf der von ihm erstellten „virtuellen Fabrik“ verantwortlich. fabnamix gibt keinerlei Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der von einem Produzenten angebotenen Leistungen und übernimmt keinerlei diesbezügliche Verantwortung.
    5.2 Nach Abschluss der Registrierung hat der Nutzer die Möglichkeit, in der Rolle des Produzenten Produktionsaufträge in „virtuellen Fabriken“ Dritter anzunehmen.
    5.3 Die Nutzer sind verpflichtet, sämtliche vertragswesentlichen Absprachen über Produktionsparameter über das Kommunikationstool der Plattform vorzunehmen oder auf der Plattform nachzutragen. fabnamix speichert die über das Kommunikationstool der Plattform vorgenommenen oder nachgetragenen vertragswesentlichen Absprachen und liefert den Nutzern mithin eine genaue Dokumentation der vertragsgegenständlichen Absprachen (nachfolgend Beschaffenheitsvereinbarung).
  6. Support
    fabnamix richtet für Anfragen des Nutzers zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können über die auf der Website von fabnamix angegebene Support-Hotline zu den dort angegebenen Zeiten oder per E-Mail gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
  7. Service Levels; Störungsbehebung
    7.1 fabnamix gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99,5 % im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums von fabnamix.
    7.2 Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Nutzers sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Erforderliche Wartungsarbeiten werden bei der Ermittlung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von fabnamix im Rechenzentrum maßgeblich.
    7.3 Der Nutzer hat Störungen unverzüglich an fabnamix zu melden.
  8. Pflichten des Nutzers
    8.1 Der Nutzer hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Nutzer wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist fabnamix unverzüglich mitzuteilen.
    8.2 Der Nutzer ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
    8.3 Der Nutzer wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
    8.4 Der Nutzer hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
    8.5 Der Nutzer ist verpflichtet, alle Änderungen, Unrichtigkeiten und Ungenauigkeiten seiner Nutzer-Account-Informationen unverzüglich zu korrigieren.
    8.6 fabnamix kann einen Nutzer-Account vorübergehend sperren oder endgültig löschen, wenn unzureichende oder falsche Nutzer-Account-Informationen angegeben werden, der Nutzer sich auf einer Sanktionsliste befindet, der Nutzer-Account für (versuchte) Täuschungshandlungen verwendet wurde oder mit anderen Nutzern vereinbarte Produktionsaufträge wiederholt nicht erfüllt wurden.
    8.7 Der Nutzer-Account ist nicht übertragbar. Ausgenommen sind Fälle der Umfirmierung, Verschmelzung oder sonstiger Rechtsnachfolge, die gegenüber fabnamix nachzuweisen ist. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
    Teil II: Produktionsverträge zwischen den Nutzern
  9. Gegenstand und Abschluss des Produktionsvertrags zwischen Kunde und Produzent
    9.1 Der Produktionsvertrag wird zwischen dem Kunden und dem Produzenten geschlossen. Beinhaltet eine „virtuelle Fabrik“ mehrere Produzenten, so schließt der Kunde mit jedem Produzenten einen separaten Produktionsvertrag ab. fabnamix wird unter keinen Umständen Vertragspartei eines Produktionsvertrages.
    9.2 Der Vertragsschluss über einen Produktionsvertrag zwischen Kunde und Produzent kann sowohl über die Plattform als auch außerhalb der Plattform erfolgen. Soll der Vertragsschluss über die Plattform erfolgen, gelten folgende Bestimmungen:
    a) Der Kunde gibt das Angebot zum Abschluss des Produktionsvertrages nach Beendigung der vorgeschalteten Kommunikation durch Klick auf den „Play“-Button innerhalb seiner „virtuellen Fabrik“ ab. Sind in der „virtuellen Fabrik“ mehrere Produzenten beteiligt, gibt der Kunde jedem Produzenten gegenüber ein separates Angebot ab. Durch den Klick auf den „Play“-Button wird der status quo der bisherigen Vertragsverhandlungen innerhalb dieser „virtuellen Fabrik“ seitens fabnamix fixiert und als Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. Ziffer 5.3 festgehalten.
    b) Die Annahme des Angebots zum Abschluss des Produktionsvertrages in der „virtuellen Fabrik“ erfolgt durch eine Annahmeerklärung des jeweiligen Produzenten. Der Produzent ist gehalten, das Angebot binnen einer Woche anzunehmen oder abzulehnen. Reagiert der Produzent nicht innerhalb dieser Frist, gilt das Angebot als abgelehnt.
    c) Sind in der „virtuellen Fabrik“ mehrere Produzenten beteiligt, wird jeder einzelne Produktionsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass sämtliche Produktionsverträge innerhalb derselben „virtuellen Fabrik“ zustande kommen.
    9.3 Erfolgt der Vertragsschluss über die Plattform, vereinbaren die Nutzer, dass der Vertragsgegenstand des Produktionsvertrags sich ausschließlich aus der Beschaffenheitsvereinbarung gemäß Ziffer 5.3 ergibt und außerhalb der Plattform getroffene Abreden nur dann verbindlich sind, wenn diese auf der Plattform gemäß Ziffer 5.3 nachgetragen wurden.
    9.4 Erfolgt der Vertragsschluss über die Plattform, vereinbaren die Nutzer weiter, dass der Produktionsvertrag zu den von fabnamix bereitgestellten ausgeglichenen Allgemeinen Produktionsbedingungen gemäß Anlage 2 geschlossen wird.
    9.5 Im Falle sich widersprechender Bedingungen ist folgende Geltungsreihenfolge maßgeblich:
    a) vertraglich zwischen den Nutzern und fabnamix vereinbarte Bedingungen einschließlich dieser AGB,
    b) vertraglich zwischen den Nutzern vereinbarte Bedingungen einschließlich der Allgemeinen Produktionsbedingungen gemäß Anlage 2,
    c) einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
    9.6 Die Nutzer können einen Produktionsvertrag auch außerhalb der Plattform schließen. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
    9.7 fabnamix haftet nicht für Produktionsverträge, die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der von den Nutzern angegebenen Informationen sowie die Durchführung der Produktionsverträge zwischen Kunde und Produzenten. fabnamix haftet insbesondere ausdrücklich nicht für Ansprüche aus Mängelgewähr und Verzögerung der Leistung. Entsprechende Ansprüche bestehen allein im Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Produzent.
  10. Vermittlungsvertrag zwischen Nutzern und fabnamix
    Mit Abgabe ihrer auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärungen (Angebot des Kunden, Annahme des Produzenten) beauftragen die Nutzer fabnamix mit der Vermittlung des Vertragsschlusses über den Produktionsvertrag. Gegenstand dieses Vermittlungsvertrages ist die ordnungsgemäße Weitergabe der von Kunde und Produzent an fabnamix übermittelten Informationen an den jeweils anderen Nutzer.
  11. Vermittlungsprovision für fabnamix
    11.1 Für jeden erfolgreich über die Plattform vermittelten Produktionsvertrag erhält fabnamix eine Vermittlungsprovision nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Preismodells.
    11.2 Die Vermittlungsprovision wird vom Kunden geschuldet.
  12. Zahlungsabwicklung der Produktionsvertragsvergütung durch fabnamix
    12.1 Jeder Produzent zeigt den Abschluss der von ihm nach dem jeweiligen Produktionsvertrag mit dem Kunden innerhalb der „virtuellen Fabrik“ geschuldeten Arbeiten über die Plattform an und übermittelt über die Plattform eine Rechnung über die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung nach dem Produktionsvertrag an fabnamix.
    12.2 Sobald sämtliche Produktionsarbeiten innerhalb einer „virtuellen Fabrik“ abgeschlossen sind, erstellt fabnamix aus den Einzelrechnungen der Produzenten eine Gesamtrechnung über die Vergütung sämtlicher Produzenten zuzüglich der sich danach bemessenden Vermittlungsprovision von fabnamix und übermittelt diese an den Kunden.
    12.3 Der Rechnungsgesamtbetrag ist vom Kunden binnen 10 Tagen an fabnamix zu zahlen. fabnamix behält die ausgewiesene Vermittlungsprovision ein und kehrt sodann die einzelnen Vergütungspositionen an die jeweiligen Produzenten aus.
    12.4 Nicht über die Plattform abgeschlossene Produktionsverträge nehmen an der Zahlungsabwicklung nach Maßgabe von Ziffer 12 nicht teil.
    Teil III: Allgemeines
  13. Haftung
    13.1 Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    13.2 Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Ziffer 9.1 haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 
    13.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommener Garantien.
    13.4 fabnamix haftet in keiner Weise aus und für Produktionsverträge zwischen den Nutzern.
  14. Rechtsmängel; Freistellung
    14.1 fabnamix gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. fabnamix wird den Nutzer von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Nutzer wird fabnamix unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.
    14.2 Der Nutzer sichert zu, dass die auf den Servern von fabnamix abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch fabnamix, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Nutzer wird fabnamix von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.
  15. Vertragslaufzeit und Beendigung 
    15.1 Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von fabnamix und dem Nutzer ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Halbjahr gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung ist in jedem Fall so lange ausgeschlossen, bis sämtliche offenen Produktionsverträge des Nutzers abgeschlossen sind.
    15.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
    15.3 Der Nutzer verliert mit der Beendigung des Nutzungsvertrages seinen Zugriff auf die Plattform. Zuvor abgeschlossene Produktionsverträge bleiben hiervon unberührt.
    15.4 fabnamix wird den Nutzer auf dessen Kosten nach Beendigung des Vertrags angemessen bei der Rückübertragung oder Sicherung der Daten unterstützen.
  16. Datenschutz
    16.1 Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
    16.2 Sofern und soweit fabnamix im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Nutzers hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. In diesem Fall wird fabnamix die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des Nutzers verarbeiten.
    16.3 fabnamix ist berechtigt, sämtliche Aktionen der Nutzer auf der Plattform zu speichern und zu Trainingszwecken der fabnamix-KI zu nutzen, um eine verbesserte Nutzererfahrung und -betreuung erzielen zu können.
  17. Schlussbestimmungen
    17.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Nutzer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
    17.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
    17.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Leipzig, Deutschland.